26.11.2010
Bundesweite Winterreifenpflicht ab Montag, 29. November
Höhere Bußgelder bei Missachtung der Winterreifenpflicht
Heute will der Bundesrat in Berlin die Einführung einer Winterreifenpflicht für Autos und Motorräder beschließen. Winterreifen sind somit zwar nicht innerhalb eines definierten Zeitraums, jedoch bei Schnee, Eis und Reifglätte vorgeschrieben. Somit ist die Witterung entscheidend. Im unrealistischen Fall von 10 Grad im Dezember dürfen Sie also mit Sommerreifen fahren.
Ab dem kommenden Montag, 29.11.2010 gilt die bundesweite Winterreifenpflicht für Autofahrer, weil der ยง 2 der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. Ein Sprecher des Verkehrsministers Peter Ramsauer (CDU) betonte, dass es bei dieser Pflicht weniger um den Selbstschutz als um den Schutz anderer Straßenverkehrsteilnehmer ginge. Außerdem sollen bei Verstoß dieser Pflicht bisherige Bußgelder verdoppelt werden. So müssen Autofahrer, die mit Sommerreifen unterwegs sind, künftig mit 40 EUR Bußgeld rechnen statt mit 20 EUR.
Für flächendeckende Kontrollen wird es zwar nicht genug Personal geben, aber bei Unfällen oder Pannen werden Winterreifen stets von der Polizei kontrolliert.
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